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Colors Print Media GmbH
Arglistige VersprechenWeitere Informationen

Girokonto
Nicht überall gratisWeitere Informationen

Herzog & Partner
Kaffeefahrtenanbieter drohtWeitere Informationen

Immobilienrente
Finanzierung
durch Grundeigentum
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Sonnenschutzmittel
Fantasiewerte
beim Lichtschutzfaktor
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Colors Print Media GmbH
Arglistige Versprechen
für Zeitschriftenabos

Mit arglistigen Versprechen will sich die Colors Print Media GmbH aus Leipzig bei Verbrau­chern ein Zeit­schriften­abonne­ment erschlei­chen. Etliche Beschwer­den liegen der Ver­braucher­zentrale Nieder­sachsen über die uner­betene Anruf-Abzocke vor. Ver­brau­cher sollten sich von dem Unter­nehmen nicht verun­sichern lassen und keine münd­lichen Zusa­gen machen. Im Zusam­men­hang mit den Beschwer­den taucht zudem im­mer wieder der Name PVZ-Presse­vertriebs­zentrale GmbH & Co KG auf – für die Ver­braucher­zentrale keine Unbe­kannte. Die Firma aus Stockels­dorf stand auch schon Pate bei anderen dubio­sen Zeit­schriften­wer­bern.
Zuerst rief die Firma GewinnProfi GmbH aus Öster­reich bei Ver­brau­chern an und begrüßte sie mit der Teil­nahme an einem Gewinn­spiel. Die Ange­rufe­nen protes­tierten und wider­spra­chen. Kurze Zeit später meldete sich die Rechts­abtei­lung Colors Print Media GmbH. Die zuletzt in Frank­furt am Main gemel­dete Firma erklärte, dass der Vertrag mit GewinnProfi GmbH Betrug sei. Der ver­meint­liche Retter wolle nun dafür sorgen, dass die persön­lichen Daten wie Adresse, Konto­nummer und Bank­leit­zahl gelöscht werden, um weite­rem Daten­miss­brauch vorzu­beugen. Voraus­gesetzt, man stimme dem Abschluss eines Zeit­schriften­abos zu. Viele Verbrau­cher ließen sich aus Angst darauf ein und erhielten die Auftrags­bestäti­gung über ein Abonne­ment und dem Hin­weis, dass die PVZ Presse­vertriebs­zentrale GmbH & Co KG die Betreu­ung über­nehme.
Kathrin Körber, Rechts­expertin der Ver­braucher­zentrale Nieder­sachsen rät: „Verbrau­cher müssen han­deln und den Vertrag nach Erhalt der Auf­trags­be-stäti­gung schrift­lich inner­halb eines Monats wider­rufen, und zwar mit einem Ein­schreibe­brief. Zudem sollte der Vertrag wegen arglis­tiger Täuschung ange­foch­ten werden.“

 

Girokonto
Bei Sparkassen und
Genossenschaftsbanken selten gratis

Nur knapp fünf Prozent der Sparkassen und Genos­sen­schafts­banken bieten ihr Giro­konto wenigstens bei einem Konto­modell gratis an. Das zeigt eine Untersu­chung der Zeitschrift Finanztest bei allen deut­schen Banken. Häufig gibt es aber kosten­lose Alternativen.

Spacer Kontoauszug
  Ohne monatliche Gebühr nicht bei allen Banken: KontoauszugSpacerArchiv

Insgesamt 73 Konten, die vollständig gratis sind, haben die Tester bundesweit aufgespürt. Das heißt: ohne monat­liche Grund­gebühr, mit kosten­loser Girocard und ohne weitere Vorgaben wie Mindest­höhe für den Geldein­gang. Die meisten Konten davon müssen online geführt werden.

Doch selbst wer auf eine Filiale nicht verzichten möchte, findet passende Angebote. Zum Beispiel bei vielen regionalen PSD Banken und der norisbank, die bundesweit 91 Filialen unterhält. Der Test zeigt: Vor allem bei den Sparkassen und den Volks- und Raiff­eisen­banken ist es schwer, ein gebühren­freies Konto zu bekommen. Nur 20 Sparkassen erfüllen die Vorgaben – von über 300 im Test. Bei rund 500 Volks- und Raiff­eisen­banken haben die Tester nur 44 Gratis­konten gefunden.

Finanztest empfiehlt Kunden, beim Wechsel auch darauf zu achten, ob sie vor Ort kostenlos an Bargeld kommen. Sonst ist der Vorteil des gebühren­freien Kontos schnell hinfällig. Der Fremd­automat sollte die Ausnahme bleiben. Doch auch da lohnt sich der Vergleich: Bei den privaten Banken und PSD-Banken zahlen Fremd­kunden höchstens 1,95 Euro Gebühr, bei Sparkassen und Volks­banken meist um die 4 Euro, in der Spitze sogar 7,50 Euro. Finanztest hat für die Untersuchung alle 1610 Banken mit Gehalt- und Rentenkonto ange­schrieben, rund 800 Banken haben geantwortet.
Der ausführliche Girokonto-Test ist in der Februar-Ausgabe und online unter www.test.de/girokonto veröffentlicht.

 

Immobilienrente
Die Immobilie zu Geld machen und trotzdem wohnen bleiben
Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, können Haus­eigen­tümer jetzt ihre Immobilie zu Geld machen und gleichzeitig darin wohnen bleiben. Sie beleihen ihr Haus, nehmen einmalig einen Kredit auf, für den sie keine Raten zahlen müssen oder bekommen monatlich eine Rente ausgezahlt. Die Zeitschrift Finanztest hat sich die zurzeit ange­botenen Modelle angesehen und berichtet darüber in ihrer Februar-Ausgabe.

Rente durch Grundeigentum: ReihenhäuserSpacerFoto: Marc Schuelper

Erst wenn der Eigentümer stirbt, das Haus verkauft oder dauerhaft auszieht, wird das Darlehen samt Zinsen fällig. Dann bekommt die Bank ihr Geld aus dem Verkaufs­erlös der Immobilie. Wenn die Erben die Schulden tilgen, können sie das Haus behalten. Bislang bot allein die Immokasse solche Umkehr­hypotheken über­regional an. Nun gibt es aber laut Finanztest starke Konkur­renz durch die R+V-Ver­sicherung. Ihre Immo­bilien­rente ist seit Jahres­beginn in ganz Deutsch­land zu haben – allerdings mit hohen Hürden. Die Häuser müssen sich in „wertsta­biler Lage“ befinden und einen Marktwert von mindestens 250.000 Euro haben. Der Eigen­tümer muss zwischen 65 und 80 Jahre alt sein, und akzeptiert werden nur gut erhaltene und schulden­freie Immo­bilien.

Ein 75 Jahre alter Mann mit einer schulden­freien Immobilie im Wert von 300.000 Euro kann so sein Einkom­men um 611 Euro im Monat aufbessern, eine 70jährige Frau um 364 Euro. Eine Alter­native zur Umkehr­hypothek ist der Verkauf des Hauses gegen ein Wohnrecht und eine Rente. Das bietet die Stiftung Liebenau an. Der ausführ­liche Artikel über die verschie­denen Möglich­keiten der Immo­bilienrente ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/immobilienrente veröffentlicht.

 

Sonnenschutzmittel
Fantasiewerte beim Lichtschutzfaktor
Wer sich auf der Piste gegen Sonnenbrand schützen möchte, braucht eine gute Sonnencreme und auch Schutz für die Lippen. Die Stiftung Warentest hat acht Sonnenschutzmittel für den Winter untersucht und nicht immer ist drin, was drauf steht. Zwei unterschreiten den Lichtschutzfaktor um mehr als 20 Prozent, ein Mittel gibt Lichtschutzfaktor 30 an, kam aber im Labor auf mehr als 100. Das ist zu viel und nicht für jeden verträglich.

Sonnenbadende

Die Sonnen­schutz­cremes Garnier Ambre Solaire UVSki und Piz Buin Mountain Suncream + Lipstick haben laut Packungs­aufschrift den Licht­schutz­faktor 30. Im Labor kam allerdings heraus, dass dieser Wert jeweils um mehr als 20 Prozent unter­schritten wurde. Wer seine Haut in alpinen Höhen schützen möchte, wäre mit diesen beiden Mitteln, die auch noch zu den teureren im Test gehörten, schlecht beraten. Dagegen meint es die Tiroler Nussöl Alpin Sonnen­creme zu gut. Statt 30 wie ausgelobt steckt in dieser Tube der ein Licht­schutz­faktor von über 100. Das muss nicht sein. Bei empfindlichen Personen kann es zu Hautirri­tationen kommen.

Dass es auch anders geht, bewiesen die Sun Dance Winter Kombi Creme und Stift von dm. Für ca. 1,95 Euro sind Gesicht und Lippen hier gut gegen UVB-Strahlen geschützt. Auch das UVA-UVB-Verhältnis ist hier gut. Die Alpin Sonnen- und Kälte­schutz Creme und Stift von Ladival (Apotheke) und die Ross­mann Sun Ozon Sonnen- und Kälte­schutz Creme und Stift schnitten in dieser Disziplin ebenfalls gut ab. Um die Haut auch gegen Kälte zu schützen, ist es darüber hinaus wichtig, eine fett­reiche Creme zu benutzen. Eine Wasser-in-Öl-Emulsion ist hier das bessere Mittel.
Der ausführ­liche Test in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/sonnenschutz veröffent­licht.

 

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Konrad Herzog & Partner
Kaffeefahrtenanbieter droht:
Wer nicht mitfährt, soll zahlen

Vor einigen Wochen verschickte der angeb­liche Finanz­dienst­leister Konrad Herzog & Partner aus Ambühren zahl­reiche Gewinn­mittei­lun­gen über 951,72 Euro. Aktuell erhalten Ver­brau­cher von Konrad Herzog ein Erin­nerungs­schrei­ben, in dem auf den fest­gesetz­ten Gewinn­über­gabe­termin hinge­wiesen wird. Der Anbie­ter finde es sehr unge­wöhn­lich, dass man auf den Gewinn ver­zichten wolle. Er habe deshalb kurzer­hand für die Ange­schrie­benen Plätze reser­viert für 25 Euro pro Person. Beson­ders perfide: Am Brief­ende droht Herr Konrad „Bei Nicht­antritt der Fahrt sind wir laut Gesetz­geber berech­tigt, Ihnen die Pla­nungs­kosten in Rech­nung zu stellen“.
Dazu Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Ver­brau­cher­zen­trale Nieder­sach­sen: „Das ist ein ganz übler Abzock-Versuch. Nie­mand muss diesen Betrag zahlen, denn es ist kein gül­tiger Vertrag zustande gekom­men. Verbrau­cher sollten sich nicht ein­schüch­tern lassen. Auf solche dubiosen Ein­la­dungs­schrei­ben muss auch keiner rea­gieren oder sich zurück­melden. Es besteht kein Zwang zur Teil­nahme.
Wer zweifelt, ob es sich bei einer Gewinnmitteilung um eine Kaffeefahrt handelt, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren.

 

 
   
             
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