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Colors Print Media GmbH
Arglistige Versprechen
Girokonto
Nicht überall gratis
Herzog & Partner
Kaffeefahrtenanbieter droht
Immobilienrente
Finanzierung
durch Grundeigentum
Sonnenschutzmittel
Fantasiewerte
beim Lichtschutzfaktor
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Colors Print Media GmbH
Arglistige Versprechen
für Zeitschriftenabos
Mit arglistigen Versprechen will sich die Colors Print Media GmbH aus Leipzig bei Verbrauchern ein Zeitschriftenabonnement erschleichen. Etliche Beschwerden liegen der Verbraucherzentrale Niedersachsen über die unerbetene Anruf-Abzocke vor. Verbraucher sollten sich von dem Unternehmen nicht verunsichern lassen und keine mündlichen Zusagen machen. Im Zusammenhang mit den Beschwerden taucht zudem immer wieder der Name PVZ-Pressevertriebszentrale GmbH & Co KG auf – für die Verbraucherzentrale keine Unbekannte. Die Firma aus Stockelsdorf stand auch schon Pate bei anderen dubiosen Zeitschriftenwerbern.
Zuerst rief die Firma GewinnProfi GmbH aus Österreich bei Verbrauchern an und begrüßte sie mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Die Angerufenen protestierten und widersprachen. Kurze Zeit später meldete sich die Rechtsabteilung Colors Print Media GmbH. Die zuletzt in Frankfurt am Main gemeldete Firma erklärte, dass der Vertrag mit GewinnProfi GmbH Betrug sei. Der vermeintliche Retter wolle nun dafür sorgen, dass die persönlichen Daten wie Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl gelöscht werden, um weiterem Datenmissbrauch vorzubeugen. Vorausgesetzt, man stimme dem Abschluss eines Zeitschriftenabos zu. Viele Verbraucher ließen sich aus Angst darauf ein und erhielten die Auftragsbestätigung über ein Abonnement und dem Hinweis, dass die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co KG die Betreuung übernehme.
Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: „Verbraucher müssen handeln und den Vertrag nach Erhalt der Auftragsbe-stätigung schriftlich innerhalb eines Monats widerrufen, und zwar mit einem Einschreibebrief. Zudem sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.“ |
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Girokonto
Bei Sparkassen und
Genossenschaftsbanken selten gratis
Nur knapp fünf Prozent der Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten ihr Girokonto wenigstens bei einem Kontomodell gratis an. Das zeigt eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest bei allen deutschen Banken. Häufig gibt es aber kostenlose Alternativen.
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Ohne monatliche Gebühr nicht bei allen Banken: Kontoauszug Archiv |
Insgesamt 73 Konten, die vollständig gratis sind, haben die Tester bundesweit aufgespürt. Das heißt: ohne monatliche Grundgebühr, mit kostenloser Girocard und ohne weitere Vorgaben wie Mindesthöhe für den Geldeingang. Die meisten Konten davon müssen online geführt werden.
Doch selbst wer auf eine Filiale nicht verzichten möchte, findet passende Angebote. Zum Beispiel bei vielen regionalen PSD Banken und der norisbank, die bundesweit 91 Filialen unterhält. Der Test zeigt: Vor allem bei den Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken ist es schwer, ein gebührenfreies Konto zu bekommen. Nur 20 Sparkassen erfüllen die Vorgaben – von über 300 im Test. Bei rund 500 Volks- und Raiffeisenbanken haben die Tester nur 44 Gratiskonten gefunden.
Finanztest empfiehlt Kunden, beim Wechsel auch darauf zu achten, ob sie vor Ort kostenlos an Bargeld kommen. Sonst ist der Vorteil des gebührenfreien Kontos schnell hinfällig. Der Fremdautomat sollte die Ausnahme bleiben. Doch auch da lohnt sich der Vergleich: Bei den privaten Banken und PSD-Banken zahlen Fremdkunden höchstens 1,95 Euro Gebühr, bei Sparkassen und Volksbanken meist um die 4 Euro, in der Spitze sogar 7,50 Euro. Finanztest hat für die Untersuchung alle 1610 Banken mit Gehalt- und Rentenkonto angeschrieben, rund 800 Banken haben geantwortet.
►Der ausführliche Girokonto-Test ist in der Februar-Ausgabe und online unter www.test.de/girokonto veröffentlicht.
Immobilienrente
Die Immobilie zu Geld machen und trotzdem wohnen bleiben
Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, können Hauseigentümer jetzt ihre Immobilie zu Geld machen und gleichzeitig darin wohnen bleiben. Sie beleihen ihr Haus, nehmen einmalig einen Kredit auf, für den sie keine Raten zahlen müssen oder bekommen monatlich eine Rente ausgezahlt. Die Zeitschrift Finanztest hat sich die zurzeit angebotenen Modelle angesehen und berichtet darüber in ihrer Februar-Ausgabe.
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Rente durch Grundeigentum: Reihenhäuser Foto: Marc Schuelper |
Erst wenn der Eigentümer stirbt, das Haus verkauft oder dauerhaft auszieht, wird das Darlehen samt Zinsen fällig. Dann bekommt die Bank ihr Geld aus dem Verkaufserlös der Immobilie. Wenn die Erben die Schulden tilgen, können sie das Haus behalten. Bislang bot allein die Immokasse solche Umkehrhypotheken überregional an. Nun gibt es aber laut Finanztest starke Konkurrenz durch die R+V-Versicherung. Ihre Immobilienrente ist seit Jahresbeginn in ganz Deutschland zu haben – allerdings mit hohen Hürden. Die Häuser müssen sich in „wertstabiler Lage“ befinden und einen Marktwert von mindestens 250.000 Euro haben. Der Eigentümer muss zwischen 65 und 80 Jahre alt sein, und akzeptiert werden nur gut erhaltene und schuldenfreie Immobilien.
Ein 75 Jahre alter Mann mit einer schuldenfreien Immobilie im Wert von 300.000 Euro kann so sein Einkommen um 611 Euro im Monat aufbessern, eine 70jährige Frau um 364 Euro. Eine Alternative zur Umkehrhypothek ist der Verkauf des Hauses gegen ein Wohnrecht und eine Rente. Das bietet die Stiftung Liebenau an. Der ausführliche Artikel über die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienrente ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/immobilienrente veröffentlicht.
Sonnenschutzmittel
Fantasiewerte beim Lichtschutzfaktor
Wer sich auf der Piste gegen Sonnenbrand schützen möchte, braucht eine gute Sonnencreme und auch Schutz für die Lippen. Die Stiftung Warentest hat acht Sonnenschutzmittel für den Winter untersucht und nicht immer ist drin, was drauf steht. Zwei unterschreiten den Lichtschutzfaktor um mehr als 20 Prozent, ein Mittel gibt Lichtschutzfaktor 30 an, kam aber im Labor auf mehr als 100. Das ist zu viel und nicht für jeden verträglich.
Die Sonnenschutzcremes Garnier Ambre Solaire UVSki und Piz Buin Mountain Suncream + Lipstick haben laut Packungsaufschrift den Lichtschutzfaktor 30. Im Labor kam allerdings heraus, dass dieser Wert jeweils um mehr als 20 Prozent unterschritten wurde. Wer seine Haut in alpinen Höhen schützen möchte, wäre mit diesen beiden Mitteln, die auch noch zu den teureren im Test gehörten, schlecht beraten. Dagegen meint es die Tiroler Nussöl Alpin Sonnencreme zu gut. Statt 30 wie ausgelobt steckt in dieser Tube der ein Lichtschutzfaktor von über 100. Das muss nicht sein. Bei empfindlichen Personen kann es zu Hautirritationen kommen.
Dass es auch anders geht, bewiesen die Sun Dance Winter Kombi Creme und Stift von dm. Für ca. 1,95 Euro sind Gesicht und Lippen hier gut gegen UVB-Strahlen geschützt. Auch das UVA-UVB-Verhältnis ist hier gut. Die Alpin Sonnen- und Kälteschutz Creme und Stift von Ladival (Apotheke) und die Rossmann Sun Ozon Sonnen- und Kälteschutz Creme und Stift schnitten in dieser Disziplin ebenfalls gut ab. Um die Haut auch gegen Kälte zu schützen, ist es darüber hinaus wichtig, eine fettreiche Creme zu benutzen. Eine Wasser-in-Öl-Emulsion ist hier das bessere Mittel.
►Der ausführliche Test in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/sonnenschutz veröffentlicht.
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Konrad Herzog & Partner
Kaffeefahrtenanbieter
droht:
Wer nicht mitfährt, soll zahlen
Vor einigen Wochen verschickte der angebliche Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner aus Ambühren zahlreiche Gewinnmitteilungen über 951,72 Euro. Aktuell erhalten Verbraucher von Konrad Herzog ein Erinnerungsschreiben, in dem auf den festgesetzten Gewinnübergabetermin hingewiesen wird. Der Anbieter finde es sehr ungewöhnlich, dass man auf den Gewinn verzichten wolle. Er habe deshalb kurzerhand für die Angeschriebenen Plätze reserviert für 25 Euro pro Person. Besonders perfide: Am Briefende droht Herr Konrad „Bei Nichtantritt der Fahrt sind wir laut Gesetzgeber berechtigt, Ihnen die Planungskosten in Rechnung zu stellen“.
Dazu Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Das ist ein ganz übler Abzock-Versuch. Niemand muss diesen Betrag zahlen, denn es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen. Auf solche dubiosen Einladungsschreiben muss auch keiner reagieren oder sich zurückmelden. Es besteht kein Zwang zur Teilnahme.
Wer zweifelt, ob es sich bei einer Gewinnmitteilung um eine Kaffeefahrt handelt, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren.
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